Sie wollen ein Unternehmen gründen, Anteile an einer GmbH kaufen oder verkaufen, eine beurkundungsbedürftige Hauptversammlung Ihrer Aktiengesellschaft durchführen, Ihr Unternehmen unter Ausnutzung der Möglichkeiten des Umwandlungsgesetzes (und des Umwandlungssteuergesetzes) umstrukturieren oder einfach nur dem Handelsregister mitteilen, dass Ihr Unternehmen umgezogen ist und eine neue Geschäftsadresse hat? Dann melden Sie sich gerne bei uns; ich berate und betreue Sie (in enger Abstimmung mit Ihrem steuerlichen Berater) in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, bei denen eine notarielle Mitwirkung erforderlich ist.
Diese notarielle Mitwirkung beginnt in der Regel bereits bei der Gründung eines Unternehmens. So berate ich Sie bei der Gestaltung Ihres GmbH-Vertrages oder bei der Satzung Ihrer Aktiengesellschaft, wie auch bei der Gründung einer „kleinen GmbH“, der sog. Unternehmergesellschaft oder kurz UG (haftungsbeschränkt). Haben Sie sich als Unternehmensform für eine sog. Personengesellschaft, z. B. für eine Kommanditgesellschaft oder für eine Partnerschaftsgesellschaft, entschieden, helfe ich Ihnen dabei, dass Ihre Gesellschaft bei Gericht im zuständigen Register registriert wird. Das gilt auch, wenn Sie sich für eine sog. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) entschieden haben und von der seit dem 1. Januar 2024 bestehenden Möglichkeit Gebrauch machen wollen, Ihre Gesellschaft im neuen Gesellschaftsregister eintragen zu lassen, oder wenn Sie sich als Einzelkaufmann (e.K.) im Handelsregister eintragen lassen möchten.
Ich betreue Ihr Unternehmen in notariellen Angelegenheiten auch während der Zeit des weiteren Bestehens des Unternehmens. Geschäftsführer und Prokuristen können wechseln, die Satzung einer GmbH kann zu ändern sein, z. B. im Rahmen einer Kapitalerhöhung bei Hinzutritt weiterer Gesellschafter, oder wenn aus der „kleinen GmbH“, d. h. der UG, eine „normale GmbH“ gemacht werden soll. All das sind Angelegenheiten, in denen das Gesetz eine notarielle Mitwirkung verlangt und in denen Sie auf mich zurückgreifen können.
Gleiches gilt, wenn Geschäftsanteile an einer GmbH verkauft bzw. gekauft werden sollen; dann sind, insbesondere bei Transaktionen größeren Umfangs, umfangreiche vertragliche Regelungen im notariellen Kaufvertrag geboten, über deren Inhalt ich Sie gerne berate.
Komplexerer Natur sind auch die (mit notarieller Mitwirkung durchzuführenden) Unternehmensumstrukturierungen nach dem Umwandlungsgesetz. Das vom Gesetzesaufbau relativ schwierige und von zahlreichen „Formalien“ geprägte Umwandlungsgesetz kennt drei „Haupt-Umwandlungsarten“, nämlich die Verschmelzung von Unternehmen („neudeutsch“ würde man von einer Fusion sprechen), die Spaltung (gewissermaßen das Gegenstück zur Verschmelzung) und den sog. Formwechsel, bei dem z. B. aus einer GmbH eine Aktiengesellschaft wird oder umgekehrt. All diese Umwandlungsvarianten wie auch andere Wege der Unternehmensumstrukturierung außerhalb des Umwandlungsrechts bedürfen sowohl in steuerlicher als auch in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht insbesondere wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Tragweite sorgfältiger Begleitung. Sprechen Sie uns darauf an; gerne entwickeln wir - in enger Abstimmung mit Ihrem steuerlichen Berater - ein entsprechendes Konzept und setzen es um.
Gleiches gilt für Fragen der sog. Unternehmensnachfolge, wo es darauf ankommt, eine Vielzahl von Aspekten (menschlicher, erbrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher und insbesondere auch steuerlicher Art) miteinander in Einklang zu bringen.
Haben Sie sich entschieden, Ihre unternehmerische Tätigkeit zu beenden und „Ihre Firma“ zu schließen? Auch bei den insoweit notwendigen notariell zu erledigenden Schritten, z. B. bei den entsprechenden Eintragungen im Handelsregister und der gegebenenfalls notwendigen Publikation im Bundesanzeiger, sind wir Ihnen gerne behilflich.